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Die Kaufpreisermittlung bei der Nachfolgeplanung

Die Kaufpreisermittlung bei der Nachfolgeplanung

Die Kaufpreisermittlung bei der Nachfolgeplanung

Eine Nachfolgeplanung beinhaltet viele einzelne Schritte und noch mehr Details. Unternehmen und Käufer müssen zusammengebracht werden und zueinander passen, um eine erfolgreiche Übergabe durchzuführen. Ein Schritt in der Nachfolgeplanung, welcher für beide Seiten eine Herausforderung darstellt, ist die Kaufpreisermittlung des zu verkaufenden Unternehmens.

Objektive und subjektive Wertvorstellungen der beiden Vertragsparteien unterscheiden sich zuweilen stark voneinander. Einen fairen Preis auszuhandeln, auf welchen sich Käufer und Verkäufer einigen, muss die Zielsetzung sein. Wer im Endeffekt mehr nachgibt, hängt dabei von externen Faktoren und persönlichen Aspekten ab.

Externe und interne Faktoren der Kaufpreisermittlung bei der Nachfolgeplanung

Der Marktwert eines Unternehmens kann von seinem inneren Wert abweichen. Dies ist der Fall, da Angebot und Nachfrage Einfluss auf den Marktwert eines Unternehmens ausüben. Gut zu sehen ist dies bei börsennotierten Unternehmen. Doch auch nicht börsennotierte Unternehmen unterliegen diesen Marktmechanismen. In diesem Fall sind die Wertentwicklung und der Marktwert eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt allerdings schwieriger zu ermitteln.

Im Allgemeinen ist der Kaufpreis eines Unternehmens niedriger, wenn der Altunternehmer das Unternehmen schnell verkaufen möchte. Ein externer Faktor, auf welchen die beiden Vertragsparteien keinen Einfluss haben, ist die Marktsituation. Herrscht eine Rezession ist der Wert geringer als in einer expandierenden Wirtschaftssituation. Floriert die Branche oder das Geschäft, wird es für den Jungunternehmer also teuer. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn er sein hohes Kaufinteresse zu sehr zeigt.

Insofern verfolgen beide Parteien eine eigene Strategie, um das bestmögliche Ergebnis für sich selbst zu erzielen. Um einen angemessenen Kaufpreis anzusetzen und um einen Ansatzpunkt für die Verkaufsverhandlungen zu haben, stehen verschiedene Verfahren zur Errechnung des objektiven Kaufwertes zur Verfügung.

Verfahren zur Berechnung des Kaufpreises

Neben der Frage, wie hoch der Marktwert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ist, fliesst in die Preisbestimmung auch mit ein, wie sich die Ertragspotentiale der Zukunft abzeichnen. Besonders für den Käufer sind diese Prognosen von besonderem Interesse.

In der Nachfolgeplanung muss bei der Berechnung des Unternehmenswertes darauf geachtet werden, um welche Rechtsform es sich handelt. Bei der Errechnung des Gewinnes muss beispielsweise bei Personengesellschaften das Gehalt des Geschäftsführers vom EBIT abgezogen werden, wohingegen bei Kapitalgesellschaften die Höhe des Geschäftsführer- und Vorstandsgehaltes an die übliche Höhe angepasst werden muss. Denn der Käufer rechnet mit Durchschnittszahlen und nicht mit individuell gewachsenen Strukturen und Gehältern.

Zur Kaufpreisermittlung werden verschiedene Verfahren angewendet, welche folgend vorgestellt werden. Aus ihnen ergibt sich eine bestimmte Preisspanne, welche gute Anhaltspunkte für Kaufverhandlungen bietet.

Vergleichswertverfahren für den groben Überblick

Dieses Verfahren ist bei der Nachfolgeplanung besonders beliebt in Branchen, in welchen relativ häufig Unternehmen verkauft werden. Hierzu bezieht man Daten von Kammern und Verbänden branchengleicher Unternehmen, welche kürzlich verkauft wurden. Daraus ergibt sich ein guter Überblick über die aktuelle Marksituation. Diese Methode bietet einen Anhaltspunkt für eine Werteinschätzung, wenngleich sie auf keine spezifischen Aspekte des zum Verkauf stehenden Unternehmens miteinbezieht.

Ertragswertverfahren zur Berechnung zukünftiger Gewinne

Beim Ertragswertverfahren wird auf Basis von Prognosen errechnet, wie hoch die erwarteten Überschüsse des Unternehmens in den folgenden Jahren sein werden. Insofern handelt es sich um die Berechnung des Barwertes der zukünftigen Gewinne. Oftmals wird zur Berechnung eine Zeitspanne von fünf Jahren gewählt. Dieser Ertragswert wird auf den Zeitpunkt des Verkaufes abgezinst.

Grundlage dieser Berechnung ist die Frage, wie hoch der Kaufpreis sein darf, damit die zukünftigen Gewinne eine vergleichbar gute Kapitalanlage in Form einer Verzinsung der eingesetzten finanziellen Mittel des Käufers darstellen.

Substanzwertverfahren zur Berechnung des inneren Wertes

Das Substanzwertverfahren legt seinen Fokus auf die materielle und infrastrukturelle Ausstattung des Unternehmens. Entsprechend beliebt ist diese Methode in der Nachfolgeplanung von kleineren Betrieben mit vergleichsweise teuren Maschinen und Immobilien. Etwaige Schulden werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.

Aus der Addition des Marktwertes der einzelnen Wirtschaftsgüter ergibt sich das Firmenvermögen. Bei dieser Berechnung werden immaterielle Werte, wie Know-how, motivierte Mitarbeiter und der Kundenstamm nicht miteingerechnet. Insofern eignet sich das Substanzwertverfahren vor allem für kleinere Handwerksbetriebe.

Kombination der Verfahren: Das Mittelwertverfahren

Die Kombination aus dem Ertragswertverfahren und dem Substanzwertverfahren ist eine beliebte Methode, um die Vorteile beider Verfahren miteinander zu kombinieren. Aus den Daten der zuvor durchgeführten Analysen wird der Durchschnitt berechnet, der einen angemessenen Ausgangspunkt für Vertragsverhandlungen darstellt.

Ein spezielles Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes im Mittelwertverfahren stellt die Praktikermethode dar. Dazu werden die Daten des Ertragswertes einfach und die Zahlen aus dem Substanzwertverfahren doppelt gewertet. Dies hat den Vorteil, dass der tatsächliche Wert, den das Unternehmen im Moment hat, höher gewichtet wird als die Prognosen, welche errechnet wurden.

Für die Kaufpreisermittlung müssen in jedem Fall die Zahlen des Unternehmens unverblümt offengelegt werden, um eine Einigung zwischen Altinhaber und Jungunternehmer erzielen zu können. Wer Unsicherheiten umgehen möchte, kann für die Nachfolgeplanung Hilfe in Anspruch nehmen. Auf CBS Net finden Sie hierzu, und zu weiteren Aspekten rund um den Firmenkauf, viele weitere Informationen.


29. August 2016