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Unternehmen verkaufen: Mit diesen 10 Dokumenten geht’s

KMU verkaufen: Mit diesen 10 Dokumenten geht’s

Sie möchten ein Unternehmen verkaufen und setzen sich mit dem Prozess im Voraus auseinander? Oder stecken Sie schon mitten in den Verhandlungen? Dann haben Sie bestimmt bereits bemerkt, dass viele einzelne Schritte bis zur Firmenübergabe nötig sind. Alleine um für den Kaufvertrag gewappnet zu sein, benötigt man viele Dokumente, welche die eigene Position belegen.

KMU verkaufen: Mit diesen 10 Dokumenten geht’s

Um zum vereinbarten Zeitpunkt alle benötigten Dokumente vorlegen zu können, haben wir für Sie eine Liste zusammengestellt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Dokumente und eine kurze Erklärung, warum diese essentiell sind, um ein Unternehmen verkaufen zu können.

Dokumente, die der Verkäufer vorlegen muss, um ein Unternehmen verkaufen zu können

In jedem Fall muss der Verkäufer bestimmte Dokumente vorlegen, damit der Wert des Unternehmens ermittelt werden kann und die rechtlichen Positionen festgelegt werden. Wer diese Unterlagen schon frühzeitig zusammenstellt, kann später viel Zeit sparen.

1. Bilanz und GuV

Die Vorlage der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen drei Jahre ist für den Käufer essentiell. Die Zahlen geben im Ertragswertverfahren Rückschluss über die zu erwartenden Gewinne.

2. Steuererklärung des Unternehmens

Die Steuererklärungen der vergangenen drei Jahre geben umfangreichen Rückschluss über die jährlich anfallenden Abgaben des Unternehmens. Anhand der Erklärungen und Bescheide lässt sich ablesen, wie das Unternehmen über die vergangenen Jahre gewirtschaftet hat.

3. Liste des Anlagevermögens mit Abschreibungstabelle

Um das Unternehmen verkaufen zu können, ist für die Berechnung des Substanzwertverfahrens das Anlagevermögen ausschlaggebend. Der Innere Wert des Unternehmens ergibt sich aus seinen Sachanlagen, die zur Abwicklung der Geschäfte nötig sind. Miteinbegriffen sind hier auch die immateriellen Vermögensgegenstände. Zu ihnen gehören unter anderem organisatorische Daten und gewerbliche Schutzrechte. Als letzten Punkt lassen sich hier noch die Finanzlagen nennen.

Diese Daten sind vorzulegen, zusammen mit einer Abschreibungstabelle. Diese legt den erfolgten Wertverfall der Anlagevermögen dar. Daraus lassen sich etwaige Investitionsfelder ermitteln.

4. Kopie des Mietvertrages

Zur nahtlosen Weiterführung des Unternehmens gehört die Sicherstellung der Gewerberäume. Denn um das Unternehmen weiterführen zu können, sind die bereits eingerichteten Räume von grosser Bedeutung. Solange dem zum Verkauf stehenden Unternehmen kein eigenes Grundstück gehört, muss der Mitvertrag vorgelegt werden.

5. Liste der Darlehn des Unternehmens

In der Liste der Darlehn sollten auch die Kreditoren des Unternehmens mitaufgenommen werden. Zu den Angaben, welche hier zu leisten sind, gehören die Höhe des Darlehns, dessen Fälligkeit, der Tilgungsplan und die Zinssätze.

6. Liste der Debitoren des Unternehmens

Im selben Zuge sind auch alle Debitoren aufzulisten, von welchen noch Gelder erwartet werden. Auch in diese Liste sollten wieder die Höhe und die Fälligkeit mitaufgenommen werden.

7. Liste der Lagerbestände

Die Liste der Lagerbestände verfasst man im Regelfall nach Kategorien. Auf diese Weise kann ein guter Überblick über die Bestände geschaffen werden.

8. Laufende Verträge und Versicherungen

Bei der Übergabe werden alle Rechte und Pflichten an den neuen Eigner übertragen. Insofern ist es wichtig, dass der Käufer seine Positionen kennt. Um das Unternehmen verkaufen zu können, muss man dem Käufer folgende Verträge übermitteln:

• Vertriebsverträge
• Kundenverträge und Kundenaufträge
• Kooperationsverträge
• Versicherungsverträge
• Leasingverträge
• Lieferverträge
• Kreditverträge
• Arbeitsverträge
• Verträge mit etwaigen externen Beratern

9. Weitere rechtliche Bestätigungen

Gerichtliche oder aussergerichtliche Auseinandersetzungen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, müssen unbedingt mitgeteilt werden. Der Käufer kann für seine rechtliche Absicherung hierfür auch eine Bestätigung anfordern, dass zum Zeitpunkt des Kaufes keine Rechtsstreitigkeiten bestehen.

10. Zustimmung der Gesellschafter

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist die Zustimmung der Gesellschafter entscheidend, um das Unternehmen verkaufen zu können. Ohne deren Zustimmung muss der Firmenverkauf auf Eis gelegt werden. Der Verkäufer sollte also immer zuerst den Rückhalt der Gesellschafter haben, bevor er nach einem geeigneten Nachfolger sucht.

Was zudem beachtet werden sollte

Allerdings muss bedacht werden, dass eine interne Kundmachung des Firmenverkaufs durchaus Unsicherheit unter den Mitarbeitern auslösen kann. Insofern sollte der Zeitpunkt der Bekanntmachung gut gewählt werden. In der Regel erfolgt dieser erst, wenn ein kaufwilliger Nachfolger gefunden wurde.

Auch bei Kunden und Kooperationspartner kann eine intransparente Firmennachfolge zu Unsicherheit führen. Diskretion ist somit nicht nur innerhalb des Unternehmens wichtig, sondern auch in der Kommunikation nach aussen. Steht der Vertrag kurz vor dem Abschluss oder wurde er bereits rechtsgültig unterschrieben, kann die Nachricht über den Firmenverkauf veröffentlicht werden. Dabei sollte man beachten, dass zuerst die Mitarbeiter von der Absicht, das Unternehmen verkaufen zu wollen, benachrichtigt werden sollten und anschliessend erst die Öffentlichkeit.

Wer ein Unternehmen verkaufen möchte, muss sich auf mehrere Schritte gefasst machen. Im Laufe der Nachfolgeplanung müssen wiederholt Dokumente beantragt, erstellt und vorgelegt werden. Dies hat den Grund, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer finanzielle und rechtliche Sicherheit anstreben.

Um erfolgreich und reibungslos eine Unternehmen verkaufen zu können, müssen viele Schritte aufeinander abgestimmt werden. Wenn Sie konkrete Fragen haben oder allgemeine Informationen einholen möchten, können Sie sich noch heute bei CBS Net melden.


19. September 2016